Steinböck, H.: Ein Jahr Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz – eine erste Bilanz aus der klinischen Praxis – Einzelartikel aus R&P 3/2017

Zum 01.08.2015 trat in Bayern erstmals ein Maßregelvollzugs- gesetz (BayMRVG) in Kraft. Im vorliegenden Beitrag wird am Beispiel der forensischen Klinik am kbo-Klinikum München-Ost versucht, die praktischen Erfahrungen mit diesem Gesetz aus dessen erstem Geltungsjahr zu sammeln. Dabei werden vor allem die Bereiche Fixierung, Behandlung ohne Einwilligung und Beschwerdewesen betrachtet. Vorbehaltlich der durch diesen methodischen Ansatz gegebenen Beschränkungen werden die Resultate als Veränderung des Maßregelvollzugs im Wirkungs- feld der rechtlichen, institutionellen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre eingeordnet. In besonderer Weise werden hierbei Aspekte der Aufklärung, des Umgangs mit Grundrechtseingriffen, der Behandlung und der externen Kontrolle der Institution betrachtet. Darüber hinaus wird nach einer Verschränkung der Rechtsprechung und der Reform des Maßregelvollzugs auf Länder- und Bundesebene sowie deren institutionellen Auswirkungen gefragt.