Fixierung
Goerdeler, J.: Richtervorbehalt und 1:1-Betreuung für Fixierungen – Einzelartikel aus R&P 4/2018
Goerdeler, J.: Richtervorbehalt und 1:1-Betreuung für Fixierungen – Einzelartikel aus R&P 4/2018
Anmerkung zum Urteil des BVerfG v. 24.7.2018 – 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16 …
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Krüger, R.: Finanzierungsrelevante Auswirkungen der jüngeren Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Zwangsmaßnahmen auf die psychiatrische Krankenhausbehandlung – Einzelartikel aus R&P 4/2019
Krüger, R.: Finanzierungsrelevante Auswirkungen der jüngeren Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Zwangsmaßnahmen auf die psychiatrische Krankenhausbehandlung – Einzelartikel aus R&P 4/2019
Die Anforderungen an den Unterbringungsauftrag psychiatrischer Krankenhäuser sind durch die jüngere Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Zwangsmaßnahmen deutlich gestiegen. …
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Nachbesprechung von Zwangsmaßnahmen
Nachbesprechung von Zwangsmaßnahmen
Ein Praxisleitfaden
Die Themen »Gewalt und Freiheitsrechte in der Psychiatrie« sind hochrelevant – die praktische Implementierung von standardisierten Nachbesprechungen von erfolgten Zwangsmaßnahmen unter Einbeziehung aller Beteiligten dient nicht nur der Prävention, sondern auch der Transparenz von Entscheidungen und dem Erhalt der therapeutischen Beziehung. Diese Arbeitshilfe zeigt den Weg.
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Rechtsprechung aus R&P 4/2020: Aktenübersendung an die Staatsanwaltschaft durch das Betreuungsgericht
Rechtsprechung aus R&P 4/2020: Aktenübersendung an die Staatsanwaltschaft durch das Betreuungsgericht
§§ 94, 95, 96 StPO; § 13 FamFG; Art. 5 Abs. 4 S. 3 BayDSG Leitsätze BayObLG Beschluss vom 06.08.2020 – 1 VA 33/20
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Steinböck, H.: Ein Jahr Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz – eine erste Bilanz aus der klinischen Praxis – Einzelartikel aus R&P 3/2017
Steinböck, H.: Ein Jahr Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz – eine erste Bilanz aus der klinischen Praxis – Einzelartikel aus R&P 3/2017
Zum 01.08.2015 trat in Bayern erstmals ein Maßregelvollzugs- gesetz (BayMRVG) in Kraft. Im vorliegenden Beitrag wird am Beispiel der forensischen Klinik am kbo-Klinikum München-Ost versucht, die praktischen Erfahrungen mit diesem Gesetz aus dessen erstem Geltungsjahr zu sammeln. Dabei werden vor allem die Bereiche Fixierung, Behandlung ohne Einwilligung und Beschwerdewesen betrachtet. Vorbehaltlich der durch diesen methodischen […]
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