Recht & Psychiatrie 3/2017
Heft 3 beginnt mit einem Aufsatz von Steinböck zum am 1.8.2015 in Kraft getretenen Bayerischen Maßregelvollzugsgesetz, in dem eine erste Bilanz aus der klinischen Praxis der forensischen Klinik am kbo-Klinikum München-Ost gezogen wird. Schwerpunkt der Betrachtung sind die Bereiche Fixierung, Behandlung ohne Einwilligung und Beschwerdewesen.
Der zweite Aufsatz von Querengässer/Bulla/Hoffmann/Ross beschäftigt sich mit »Outcomeprädikatoren forensischer Suchtbehandlungen« und folgt als 2. Teil einem Aufsatz aus dem Jahre 2015 nach. In dem neuen Beitrag geht es um den Zusammenhang von personen- und nicht personenbezogenen Faktoren mit der Legalbewährung nach Entlassung aus einer Unterbringung nach § 64 StGB. Untersucht wurden die Entlassungsjahrgänge 2010 und 2011 aller in Baden-Württemberg nach § 64 StGB behandelten Patienten.
Traub/Schalast gehen in ihrem Beitrag der deutlich ansteigenden Verweildauer im Maßregelvollzug nach. Grundlage bilden die Daten des Statistischen Bundesamtes, die die Entwicklung der Unterbringungszahlen in den alten Bundesländern von 1985 bis 2013 beschreiben. In Analogie zu epidemiologischen Analysen wird eine »epidemiologische Verweildauer« dargestellt, die sich aus den vorliegenden Daten der Strafverfolgungs- und Strafvollzugsstatistik ableiten lässt.
Im letzten Aufsatz setzen sich Jaschke/Jaschke mit der Methodik und den Ergebnissen des Beitrags von Traub/Schalast auf Basis des Kerndatensatzes Maßregelvollzug unter dem Titel »Analyse der Unterbringungsdauer im Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB im Zeitverlauf« auseinander. Der Aufsatz versteht sich als methodische Erwiderung und legt dar, dass die epidemiologische Verweildauer als Schätzgröße für die Unterbringungsdauer nur dann zu brauchbaren Ergebnissen führt, wenn sie als eine Durchschnittsgröße für einen Zeitraum von mehreren Jahren berechnet wird.
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