Weber, P.: Lebenslagen – Herr Ebeling nimmt sich die Freiheit, als unverstanden zu gelten … – Gratisartikel aus SI 2/2024
Herr Ebeling bezieht eine Erwerbsunfähigkeitsrente von 120,00 Euro. Die Mutter unterstützt ihn mit 200,00 Euro und von einer
Lebensversicherung erhält er mtl. 200,00 Euro. Sein Bruder kauft ab und zu für ihn ein und übernimmt die Handygebühr. Miete fällt
nicht an, da er Wohnrecht (Nießbrauch) hat. Die Wohnung gehört seinen Brüdern und seiner Schwester. Die Tante hatte die Wohnungseinrichtung
finanziert. Die Wohnnebenkosten übernimmt die Mutter. Fernsehgebühr und Haftpflichtversicherung zahlt er selbst.
Herr Ebeling benutzt vorwiegend den ÖPNV und ist Fußgänger.
Er besitzt einen Fernseher. Es gibt keinen Internetanschluss. Seinen PC nutzt er nur zum Schreiben und sein Smartphone nur zum
Telefonieren.