Konrad, M.: Zwei-Klassen-Psychiatrie und gesellschaftliche Teilhabe – Einzelartikel aus SI 2/2021

Vom Krankheitsbegriff zum Behinderungsbegriff Die Aufteilung der Psychiatrie in zwei Klassen erfolgte bereits beim Aufbau der staatlichen Irrenanstalten. Heilbare und Unheilbare wurden voneinander geschieden, sobald sich die Medizin um die Irren kümmerte und aus ihnen psychisch Kranke machte. Chronisch psychische Krankheit bedeutete oft lebenslanger Verbleib in der psychiatrischen Anstalt, aber auch im Zuge der Reformpsychiatrie blieb dieser Personenkreis aus der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen. Der Beitrag versucht aufzuzeigen, dass durch die Ablösung des Krankheitsbegriffs durch den Behinderungsbegriff der Zugang zu Rehabilitation und Teilhabe ermöglicht werden kann.