Berthold, Randzio, Quade, Riedemann: Zunahme an Untergebrachten mit schwerwiegenden BtMG-Delikten in den Entziehungsanstalten – Einzelartikel aus R&P 3/2023

Ein Blick auf Veränderungen und Unterschiede der Patientenpopulation
Neben dem allgemeinen Anstieg der Gesamtbelegungszahlen in den forensischen Kliniken nach § 64 StGB ist auch eine stetige Zunahme an Untergebrachten mit einem BtMG-Delikt in den Entziehungsanstalten zu beobachten. Die in den Kliniken Tätigen nehmen systematische Unterschiede in sozialen, kognitiven und störungsbezogenen Faktoren zwischen den Patienten mit einem Anlassdelikt nach BtMG und Parallelstrafe ab fünf Jahren und den restlichen Untergebrachten wahr. Die nachfolgende Untersuchung prüft diese subjektiven Wahrnehmungen anhand der statistischen Auswertung der Daten der Stichtagserhebung 2022 (N = 1625). Die Ergebnisse bestätigen den Eindruck der Behandler. Patienten mit einem Delikt nach BtMG und Parallelstrafe ab fünf Jahren weisen in vielen der untersuchten anamnestischen Variablen signifikant günstigere Werte auf. Sie werden zudem im Therapiealltag als angepasster wahrgenommen und erhalten häufiger eine positive Entlassungsempfehlung im Vergleich zur restlichen Patientenstichprobe. Es wird vermutet, dass aktuelle strukturelle Schwierigkeiten vieler Kliniken, wie Personalmangel und Überbelegung, die Behandlung strukturschwacher und schwer suchtkranker Patienten weiter verschlechtern könnten.
Schlüsselwörter: Maßregelvollzug, § 64 StGB, Drogendelikte, Suchtbehandlung, Entziehungsanstalten