Dodegge: Pharmakologische (Zwangs-)Behandlung unter den Bedingungen des betreuungsrechtlichen Paradigmenwechsels – Einzelartikel aus R&P 2/2024
Die Reform des Betreuungsrechts hat zum 1.1.2023 zu einem Paradigmenwechsel
geführt. Anstelle des Wohls treten Wunsch und
(mutmaßlicher) Wille des Betreuten als Handlungsrichtlinie für
den rechtlichen Betreuer. Die Auswirkungen der Reform auf das
Verhältnis zwischen Arzt und – rechtlich betreuten – Patienten
verändern sich im Außenverhältnis aufgrund des Umstandes,
dass der rechtliche Betreuer nicht mehr vorrangig als rechtlicher
Vertreter handeln soll, sondern stattdessen die Handlungs- und
Selbstbestimmungsfähigkeit des rechtlich betreuten Patienten
stärkt und fördert. Es zeigt sich aber, dass die Reformansätze
letztendlich weitgehend nur die bisherige höchstrichterliche
Rechtsprechung in gesetzliche Normen überführen.