Im ersten Beitrag beschäftigen sich von Peter, Weinmann, Zinkler und Aderhold mit ambulanten Behandlungsweisungen und erörtern kritisch die Wirksamkeit und rechtliche Einordnung im Hinblick auf eine menschenrechtskonforme Reform der Versorgungsstrukturen. Derzeit wird in Baden-Württemberg die Einführung dieses neuen Instruments der ambulanten Handlungsweisung diskutiert. Durch die Behandlungsweisung wird Patienten die Einnahme von Medikamenten und das Aufsuchen von Behandlungen vorgeschrieben. Werden diese Weisungen nicht eingehalten, sind stationäre und medikamentöse Zwangsbehandlungen die Folge. Nach einer Diskussion von Daten zum Ausmaß von Zwang in der deutschen Psychiatrie kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass die ambulante Behandlungsweise nicht zielführend ist und die gesamte psychosoziale Versorgungsstruktur einer umfassenden Reform unterzogen werden sollte.