Höfer, Sieben, Habermeyer: Zieloffenheit im Schweizer Sucht-Maßregelvollzug – Einzelartikel aus R&P 1/2023

Sanktionen für Personen mit Konsumfolgestörungen werden häufig vorzeitig wegen Erfolglosigkeit abgebrochen. Dabei könnte eine Modifikation der Behandlungsziele aus einer Pflichtübung eine wirksame und zielführende Intervention machen. Dafür müssen die Behandlungsziele mit den Patient:innen abgestimmt, hierarchisiert und sequenziell bearbeitet werden. Das ultimative Abstinenzparadigma muss zugunsten einer Zieloffenheit aufgegeben werden, ohne dabei forensische Risikostrategien aus den Augen zu verlieren. Dabei spielen klare juristische Rahmenbedingungen, ein ambulantes Setting mit Vernetzung in die Allgemeinpsychiatrie, Harm Reduction und Reduktion von Reaktanz entscheidende Rollen. Wirksame Interventionen bei Straftäter:innen mit Störungen durch psychotrope Substanzen kommen ohne Prinzipienreiterei aus, aber auch ohne blauäugige Dummheit.
Schlüsselwörter: Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, Zieloffenheit, Schadensminderung, Abhängigkeitserkrankungen