Höfer, Sieben, Habermeyer: Zieloffenheit im Schweizer Sucht-Maßregelvollzug – Einzelartikel aus R&P 1/2023
Sanktionen für Personen mit Konsumfolgestörungen werden
häufig vorzeitig wegen Erfolglosigkeit abgebrochen. Dabei
könnte eine Modifikation der Behandlungsziele aus einer Pflichtübung
eine wirksame und zielführende Intervention machen.
Dafür müssen die Behandlungsziele mit den Patient:innen abgestimmt,
hierarchisiert und sequenziell bearbeitet werden. Das
ultimative Abstinenzparadigma muss zugunsten einer Zieloffenheit
aufgegeben werden, ohne dabei forensische Risikostrategien
aus den Augen zu verlieren. Dabei spielen klare juristische
Rahmenbedingungen, ein ambulantes Setting mit Vernetzung
in die Allgemeinpsychiatrie, Harm Reduction und Reduktion von
Reaktanz entscheidende Rollen. Wirksame Interventionen bei
Straftäter:innen mit Störungen durch psychotrope Substanzen
kommen ohne Prinzipienreiterei aus, aber auch ohne blauäugige
Dummheit.