Bulla, J.; Ross, T.; Hoffmann, K.; Querengässer, J.: Suchtspezifische Syndrome und beteiligte Substanzen zum Tatzeitpunkt – Einzelartikel aus R&P 1/2017

Eine Untersuchung an nach § 64 StGB untergebrachten Patienten
Die Unterbringung nach § 64 StGB erfordert einen kausalen Zusammenhang zwischen »Hang« und Anlassstraftat. Den- noch ist empirisch wenig über den unmittelbaren Einfluss von Suchtstoffen zum Tatzeitpunkt bekannt. Es wurden N = 733 Probanden untersucht, die 2014 oder 2015 als Patienten der Entziehungsanstalt in der Forensischen Basisdokumentation Baden-Württemberg (FoDoBa) erfasst worden sind, und deren kriminologische Vorbelastung, suchtmedizinische Hauptdi- agnose sowie Substanz(en) und deren syndromale Wirkung zum Tatzeitpunkt ausgewertet. Während bei Alkohol- und Opi- oidkonsum eine hohe Korrelation zu spezifischen Diagnosen bestand, wurden Amphetamine vorwiegend im Rahmen einer polytoxikomanen Störung konsumiert. Alkoholkonsum kor- relierte mit der Begehung von Gewaltdelikten, Konsumenten illegaler Drogen begingen vor allem Beschaffungsdelikte. Die kriminologische Vorbelastung unterschied sich zwischen den Substanzen. Insbesondere wiesen Amphetaminkonsumenten ein geringes Alter beim ersten Eintrag ins Bundeszentralregister (BZR) auf, während zum Tatzeitpunkt mit Alkohol intoxikierte Personen schwerere Anlassdelikte begingen und eine höhere Anzahl an Einträgen ins BZR aufwiesen.