Recht & Psychiatrie 1/2023

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Schwerpunktheft: Therapiezielsetzung in der forensischen Suchtbehandlung
Im ersten Beitrag gehen Querengässer, Baur, Bezzel, Körkel, Schlögl der Frage nach der Zieloffenheit in der forensischen Suchttherapie nach. Sie halten Alternativen zur impliziten Abstinenzorientierung für rechtlich zulässig und therapeutisch sinnvoll.
Körkel plädiert in seinem Aufsatz »Selbstkontrollierter Substanzkonsum und zieloffene Suchtbehandlung: Implikationen für die forensische Suchtbehandlung« dafür, evidenzbasierte Reduktionsbehandlungen und schadensmindernde Behandlungen als Optionen zu abstinenzorientierten Behandlungen anzubieten. Er spricht sich für einen Wandel hin zu einer zieloffenen Grundausrichtung forensischer Suchtbehandlung aus.
Im dritten Beitrag stellen Bezzel, Querengässer die Frage »Abstinenz: Orientierung, Hilfsmittel oder Voraussetzung für Legalbewährung?« Das intramurale Konsumverhalten wird anhand der bayerischen Datensätze aus der Ergebnisqualitätserfassung des Instituts für Qualitätsmanagement des Maßregelvollzugs in Bayern (N = 4.201) untersucht.
Höfer, Sieben, Habermeyer beleuchten im vierten Beitrag die Zieloffenheit im Schweizer Suchtmaßregelvollzug. Auch sie plädieren für eine Aufgabe des ultimativen Abstinenzparadigmas zugunsten einer Zieloffenheit, ohne dabei forensische Risikostrategien aus den Augen zu verlieren.
Im fünften und letzten Schwerpunktbeitrag geben Schlögl, Bader, Lange, Bezzel einen Praxiseinblick in die Zieloffenheit der Suchtbehandlung im deutschen Maßregelvollzug. Die forensische Behandlung müsse sich am Doppelmandat des Schutzes der Allgemeinheit und der Behandlung der Patienten ausrichten und die therapeutischen Konzepte entsprechend differenziert entwickeln.
Der nicht schwerpunktheftbezogene Beitrag von Schmittat, Sautner, Velten beschäftigt sich mit der Relevanz von Vorstrafen für die Anklageentscheidung. Die psychologische Forschung zeige, dass Vorstrafeneffekte auf Urteile nicht nur klein, sondern auch wenig zuverlässig sind. Welche Rolle Vorstrafen im Ermittlungsverfahren spielen, sei jedoch noch kaum erforscht.

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