Schlögl, Bader, Lange, Bezzel: Zieloffenheit in der Suchtbehandlung im deutschen Maßregelvollzug – Einzelartikel aus R&P 1/2023

Ein Praxiseinblick
Die Unterbringung gemäß § 64 StGB unterliegt einigen Besonderheiten (manifestiert im Doppelmandat Schutz der Allgemeinheit und Behandlung der Patientinnen und Patienten), daher muss die forensische Behandlung differenziert vorgehen und therapeutische Konzepte an diesem doppelten Auftrag ausrichten. Zwei bayerische Kliniken berichten hier von ihrem Weg, in diesem besonderen Rahmen individualisierte Behandlungen anzubieten (z. B. mittels Substitution). Vor allem die offene Haltung gegenüber den Abstinenzvorstellungen des Patienten und deren Überführen in eine forensische Nachsorge scheinen erfolgreich zu sein, da die Abbruchsquoten im Vergleich zu vorherigen Behandlungskonzepten sinken. Die forensische Ambulanzarbeit kann diesen Faden aufnehmen und somit ein breiteres methodisches Spektrum anwenden.
Schlüsselwörter: Forensische Psychiatrie, Straftäter mit Suchtproblemen, Resozialisierung, forensische Nachsorge, Behandlungsprognose