Leve: Empirische Erkenntnisse zu Gutachten als Fehlerquelle in Strafverfahren – Einzelartikel aus R&P 3/2026

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Dieser Übersichtsartikel beleuchtet die Rolle von Sachverständigengutachten als Fehlerquelle in Strafverfahren – sowohl hinsichtlich fehlerhafter als auch fehlender Gutachten. Grundlage sind internationale Datenbanken (Innocence Project, National Registry of Exonerations, EUREX) sowie deutsche Untersuchungen zu Wiederaufnahmeverfahren (Peters, 1970; Leuschner et al., 2020; Dunkel, 2018; Altenhain et al., 2024). Internationale Datenbanken zeigten fehlerhafte Gutachten in 24–47 % der Fälle als Fehlerquelle. In den USA waren das vor allem Gutachten zu biologischen Spuren wie Blut- und Haaranalysen bei schweren Delikten. In Deutschland hängt die Relevanz fehlerhafter Gutachten stark vom Deliktkontext ab: Bei Wiederaufnahmeverfahren mit überwiegend minderschwerer Kriminalität spielten sie mit ca. 7–9 % eine untergeordnete Rolle (Peters, 1970, 1972; Altenhain et al., 2024), während sie in einer kleineren Stichprobe schwerwiegender Kriminalität mit Freiheitsstrafen in ca. 39 % der Fälle relevant waren (Leuschner et al., 2020). Dabei waren in Deutschland vor allem psychologische und psychiatrische Gutachten zur Glaubhaftigkeit und Schuldfähigkeit betroffen. Daneben erwies sich in den betrachteten Untersuchungen auch das Fehlen von Gutachten, insbesondere im Kontext unerkannter Schuldunfähigkeit, als Problem. Diskutiert werden verbindliche Qualitätsstandards, Schulungen und Peer-Review-Verfahren.
  Schlüsselwörter: Sachverständigengutachten, Fehlurteile, Wiederaufnahmeverfahren, forensische Fehler, Schuldunfähigkeit