Heering, E.; Konrad, N.: Prognosebegutachtung und nachträglich verhängte Sicherungsverwahrung bei Erledigung der Maßregel – Einzelartikel aus R&P 2/2007

Nach dem deutschen Strafrecht müssen Straftäter, die zum Zeitpunkt der Begehung einer Straftat unter einer psychischen Erkrankung litten, aus dem Maßregelvollzug gem. § 63 StGB entlassen werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Unterbringungsdiagnose nicht zutraf oder nicht mehr fortbesteht. Seit einer Gesetzesänderung vor zwei Jahren kann dieser Personenkreis im Rahmen der nachträglichen Sicherungsverwahrung gem. § 66 b Abs. 3 StGB unter bestimmten Voraussetzungen weiter untergebracht werden, wenn die Prognosebegutachtung ergibt, dass von ihnen immer noch die Gefahr der Begehung erheblicher Straftaten ausgeht. Diese Änderung der Rechtslage verursacht auf dem Feld der Prognosebegutachtung eine Reihe von Problemen, die anhand von sieben Fallbeispielen dargestellt und diskutiert werden. ...