Crefeld, W.: Zur Feststellung von Betreuungsbedürftigkeit – Einzelartikel aus R&P 3/2009

Nach dem neuen § 280 Abs. 1 FamFG kommen als Sachverständige im Betreuungsverfahren nur noch Ärzte infrage, während es bisher der Gesetzgeber bewusst offengelassen hatte, welcher Profession der Sachverständige angehören soll. Im vorliegenden Beitrag wird zunächst die Kritik an der einseitig medizinisch orientierten Begutachtung zusammengefasst. Die an Krankheitsdiagnosen geknüpften Erwartungen bei der Ermittlung der Voraussetzungen für eine Betreuung sind wissenschaftlich fragwürdig und lassen die eigentlich zentrale Frage nach dem Betreuungsbedarf und alternativen Unterstützungsmöglichkeiten zu einem Nebenaspekt verkümmern. ...