Brieger, Menzel, Bernd: Die Reform des Betreuungsrechts aus psychiatrischer Sicht – Einzelartikel aus R&P 3/2022

Der Beitrag von Brieger/Menzel/Bernd beleuchtet die Reform des Betreuungsrechts aus psychiatrischer Sicht. Neben diversen rechtssystematischen Neustrukturierungen befänden sich auch ganz grundsätzliche Änderungen. So läge im neuen § 1814 BGB n.F. die Betonung auf der Unterstützung für die von Krankheit oder Behinderung betroffenen Person, gegenüber der Betonung der krankheitsbedingten Defizite, die nach § 1896 BGB a.F. eine Betreuung notwendig machten. Eine wesentliche Neuerung sei hierbei die Aufgabe des paternalistisch konnotierten Begriffs des „zum Wohle“ der Betroffenen zugunsten einer Fokussierung auf den natürlichen Willen des Betreuten. Auch werde dem Erforderlichkeitsgrundsatz durch die genauere Explizierung der Aufgabenbereiche einer Betreuung und einer besseren Verzahnung mit dem Sozialrecht Rechnung getragen. Auch andere substantielle Änderungen werden beschrieben. Insgesamt sehen die Verfasser in dem Gesetz positive Ansätze hin zu modernen Psychiatriekonzepten.
Schlüsselwörter: Betreuungsrecht, psychosoziale Unterstützung, Wohl, Wille und Präferenzen