Spindler, H.: Existenzsicherung und Hilfen für psychisch Kranke und Suchtabhängige im neuen System der Grundsicherung(en) – Einzelartikel aus R&P 1/2009

Seit der 4. Stufe der Hartz-Reformgesetzgebung im Jahr 2005 ist nicht nur die Arbeitslosenhilfe, sondern auch die Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe durch das Arbeitslosengeld II (Alg II) im neuen Sozialgesetzbuch II (SGB II) abgelöst worden. Diese neue Hilfe erfolgt nach dem Grundsatz von Fordern und Fördern, der vor allem auf eine rasche Überwindung der Notlage durch Einmündung in Arbeit setzt. Außerdem existiert nach wie vor noch die Sozialhilfe im neuen Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Sie umfasst neben einer (Rest-)Hilfe zum Lebensunterhalt die Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter, vollständiger Erwerbsminderung und die ehemaligen Hilfen in besonderen Lebenslagen. ...