R&P 3/2012 komplett

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Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einem wenig beachteten Urteil im Januar zur Privatisierung im hessischen Maßregelvollzug geäußert: das jetzige Privatisierungsmodell, immer noch in staatlicher Hand, sei verfassungsgemäß – eine weitergehende Privatisierung sieht Rolf Grünebaum dadurch nicht legitimiert.