Langfeldt, M.: Gefährdungshaftung gemäß § 84 AMG aufgrund von Fachinformationen für Antidepressiva oder Neuroleptika ohne Angaben zum Absetzen – Einzelartikel aus R&P 1/2020

... Ein Ergebnis der Stagnation der Pharmaforschung? In der medizinischen Wissenschaft hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass nicht nur die Wirksamkeit ein Kriterium für die Auswahl eines Antidepressivums oder eines Neuroleptikums für Menschen mit psychiatrischen oder anderen Diagnosen ist, sondern auch die Antwort auf die Frage, ob und wie es sich möglichst gefahrlos wieder absetzen lässt. Diese Angaben sind in etlichen Fachinformationen für Psychopharmaka nur rudimentär oder noch gar nicht enthalten. Dieser Mangel mag auf der Stagnation der Pharmaforschung für Psychopharmaka beruhen. Führt das Fehlen von Informationen zum Absetzen bei einem Patienten zu einer nicht unerheblichen Gesundheitsverletzung, kann dies eine Gefährdungshaftung des pharmazeutischen Unternehmers gemäß § 84 des Arzneimittelgesetzes wegen eines Instruktionsfehlers auslösen. ...