Baltzer, U.: Der Fall G. – zur Diskussion über die nachträgliche Sicherungsverwahrung nach Erledigung der Unterbringung – Einzelartikel aus R&P 3/2008

Anhand eines Falles, der kürzlich vor dem Landgericht Frankfurt a. M. verhandelt wurde, wird die Problematik der nachträglichen Sicherungsverwahrung für rückfallgefährdete Gewalt- und Sexualtäter nach Erledigung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus wegen Fehleinweisung durch das Tatgericht noch einmal aufgegriffen. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass das Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vom 23.07.2004 nicht nur dogmatische Schwächen aufweist, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich ist. Zwar ist die Notwendigkeit der Korrektur von rechtskräftigen Entscheidungen, wenn sie auf einer Fehldiagnose beruhen, unbestritten, doch muss sie in einer Weise erfolgen, die rechtsstaatlichen Erfordernissen genügt. ...