Recht & Psychiatrie 4/2017

19,90 

Heft 4 beginnt mit einem Aufsatz von Schmidt-Recla über das Konzept eines »freien« Willens nach der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Verfasser erläutert, dass die UN-Behintertenrechtskonvention ebenso wie das deutsche Recht nicht Stellung im In-/Determinismusstreit bezieht, sondern als Rechtstext davon ausgeht, dass Menschen mit Behinderung ebenso wie Menschen ohne Behinderung einen freien Willen haben können. Der zweite Aufsatz von Zinkler und De Sabbata beschäftigt sich mit der unterstützten Entscheidungsfindung und Zwangsbehandlung bei schweren psychischen Störungen. Anhand eines klinischen Fallbeispiels mit Zwangsbehandlung soll gezeigt werden, was es konkret bedeuten kann, das Prinzip der unterstützenden Entscheidungsfindung konsequent umzusetzen. Marschner geht in seinem Beitrag den sozialrechtlichen Möglichkeiten zur Vermeidung von Zwang im Rahmen einer Unterbringung in akuten Krisen oder im Heim nach. Er weist auf die Rechtspflicht hin, zwecks Vermeidung von Grundrechtseingriffen Alternativen zu Unterbringung und Zwangsbehandlung nicht nur gesetzlich zu regeln, sondern tatsächlich in jedem Einzelfall zur Verfügung zu stellen. Im letzten Aufsatz stellen Krammer, Znoy, Peterhans und Liebrenz eine Pilotstudie zur Wirksamkeit der Gruppentherapieprogramme »Helping Women to Recover« und »Beyond Trauma« vor. Die beiden Programme wurden spezifisch für inhaftierte Frauen entwickelt, die von einer Störung durch psychotrope Substanzen und von einer posttraumatischen Belastungsstörung betroffen sind. Erstmals wurde im Rahmen dieser Studie die Wirksamkeit dieser Programme im deutschen Sprachraum überprüft.  

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