Zinkler, M.; De Sabbata, K.: Unterstützte Entscheidungsfindung und Zwangsbehandlung bei schweren psychischen Störungen – ein Fallbeispiel – Einzelartikel aus R&P 4/2017
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) verpflichtet im Artikel 12 die Staaten zur Unterstützung bei der Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit. Dabei sind Rechte, Wille und Präferenzen zu achten. In einem klnischen Fallbeispiel mit Zwangsbehandlung soll gezeigt werden, was es konkret bedeuten kann, das Prinzip der unterstützenden Entscheidungsfindung, wie im Allgemeinen Kommentar Nummer 1 zu Artikel 12 der Konvention vorgeschlagen, konsequent umzusetzen. Unterstützte Entscheidungsfindung bzw. Feststellung von Einwilligungsunfähigkeit mit stellvertretender Entscheidung kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Auch wenn die Implementierung von unterstützter Entscheidungsfindung noch Schwierigkeiten bereitet, so führt der Ansatz der UN-Konvention und des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen eher zur Beachtung des Willens der betreffenden Person und zu wirkungsvollen und personalisierten Lösungen in der psychiatrischen Behandlung.