UN-Konvention
Baufeld, S.: Zur Vereinbarkeit von Zwangseinweisung und -behandlung psychisch Kranker mit der UN-Behindertenrechtskonvention – Einzelartikel aus R&P 4/2009
Baufeld, S.: Zur Vereinbarkeit von Zwangseinweisung und -behandlung psychisch Kranker mit der UN-Behindertenrechtskonvention – Einzelartikel aus R&P 4/2009
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist seit Beginn des Jahres 2009 geltendes Bundesrecht. Ihre Regelungen haben auch Einfluss auf die rechtliche Ausgestaltung der Anordnung zwangsweiser Unterbringungen und Heilbehandlung geistig Behinderter nach den in allen Bundesländern geltenden Gesetzen über die Zwangsunterbringung psychisch Kranker. Die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt für die Anordnung zwangsweiser Unterbringungen zumindest eine restriktive Auslegung der Landesgesetze in […]
Mehr dazu
Marschner, R.: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – Auswirkungen auf das Betreuungsund Unterbringungsrecht – Einzelartikel aus R&P 3/2009
Marschner, R.: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – Auswirkungen auf das Betreuungsund Unterbringungsrecht – Einzelartikel aus R&P 3/2009
Nach einem Überblick über die wesentlichen Vorschriften der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden die Auswirkungen auf das Betreuungs- und Unterbringungsrecht sowie die Zwangsbehandlung untersucht. Insoweit bestehen unterschiedliche Einschätzungen zwischen der Bundesregierung, Fachleuten und den Psychiatrie-Erfahrenen hinsichtlich der Frage, ob die geltenden Vorschriften des Betreuungs- und Unterbringungsrechts konventionswidrig sind oder nicht. …
Mehr dazu
Zinkler, M.; De Sabbata, K.: Unterstützte Entscheidungsfindung und Zwangsbehandlung bei schweren psychischen Störungen – ein Fallbeispiel – Einzelartikel aus R&P 4/2017
Zinkler, M.; De Sabbata, K.: Unterstützte Entscheidungsfindung und Zwangsbehandlung bei schweren psychischen Störungen – ein Fallbeispiel – Einzelartikel aus R&P 4/2017
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) verpflichtet im Artikel 12 die Staaten zur Unterstützung bei der Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit. Dabei sind Rechte, Wille und Präferenzen zu achten. In einem klnischen Fallbeispiel mit Zwangsbehandlung soll gezeigt werden, was es konkret bedeuten kann, das Prinzip der unterstützenden Entscheidungsfindung, wie im Allgemeinen […]
Mehr dazu