Pollähne, H.: Wider die aufschiebende Wirkung staatsanwaltschaftlicher Beschwerden gegen StVK-Entscheidungen – Einzelartikel aus R&P 4/2015

Sofortige Beschwerden der Staatsanwaltschaft gegen freiheitsentziehungsbeendende Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer haben von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung. Dies wird verfassungsrechtlich kritisiert und vorgeschlagen, die Vorschriften durch eine verfassungskonforme Regelung zu ersetzen.