Recht & Psychiatrie 4/2015

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Endlich werden in psychiatrischen Kliniken Daten zur medikamentösen Zwangsbehandlung erhoben. Albus, Brieger und Schreiber haben aus allen öffentlichen psychiatrischen Kliniken in Bayern einen Datensatz erstellt. Zwangsbehandlung erfolgte in etwa einem von 200 Behandlungsfällen, zwischen stationärer Aufnahme und Zwangsbehandlung vergehen im Durchschnitt 27 Tage. Dezentral oder zentral organisiert? Welche Form der psychotherapeutischen Nachsorge für entlassene Sexualstraftäter ist für die Behandlung besser geeignet? Bockshammer und Rettenberger haben 45 Therapeuten in Hessen befragt, die bei der dezentralen Nachsorge mitwirken. Die Therapeutinnnen und Therapeuten verfügen über langjährige Erfahrung, befinden sich in Supervision und sind an Weiterbildung interessert. Sie arbeiten individuell und bedienen sich bestimmter Elemente unterschiedlicher Terapieverfahren. Systematisierte Behandlungsmodelle für diese Gruppe von Patienten kommen jedoch weniger zum Einsatz. Die Strafvollstreckungskammer beendet die Vollstreckung einer Maßregel: der betreffende Patient kann entlassen werden; es sei denn, die Staatsanwaltschaft legt sofortige Beschwerde ein. Solche Beschwerden haben nach derzeitiger Rechtslage aufschiebende Wirkung, d.h. der Patient bleibt in der Klinik. Pollähne argumentiert aus verfassungsrechtlicher Sicht für eine Neuregelung, in der es dem Gericht überlassen bliebe, eine aufschiebende Wirkung der Beschwerde herzustellen. Wie immer werden zahlreiche weitere Dokumente aus der einschlägigen Rechtsprechung, Rezensionen und Veranstaltungshinweise veröffentlicht.

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