Albus, M.; Brieger, P.; Schreiber, W.: Zwangsbehandlung mit Psychopharmaka – Einzelartikel aus R&P 4/2015

Auswirkungen der Gesetzesänderung zum 18.02.2013 auf psychiatrische Abteilungen und Kliniken mit Vollversorgungsauftrag in Bayern Seit der Gesetzesänderung vom 18.02.2013 darf eine Behandlung mit Psychopharmaka gegen den Willen des Patienten – außer in Notfallsituationen – ausschließlich nach richterlicher Zustimmung erfolgen. An allen psychiatrischen Kliniken Bayerns mit Vollversorgungsauftrag wurden jeweils zum ersten Werktag eines Monats über einen 1-Jahreszeitraum hinweg u. a. die Anzahl der Patienten, die eine Behandlung mit Psychopharmaka ablehnen, und die Anzahl der Patienten, bei denen eine Zwangsbehandlung durchgeführt wird, erfasst. 1,83% der Patienten lehnten eine Behandlung mit Psychopharmaka ab, bei 0,5% wurde eine Zwangsbehandlung durchgeführt. Die durchschnittliche Zeitdauer zwischen stationärer Aufnahme und Beginn einer Zwangsbehandlung betrug 27 Tage.