Hoffmann, B.: Patientenwille, Patientenverfügung, Behandlungswunsch ein Jahr nach Inkrafttreten des 3. BtÄndG – Einzelartikel aus R&P 4/2010

Der Beitrag erläutert die Regelungen zum Patientenwillen in den §§ 1901 a, 1901 b BGB in der Fassung des am 1. September 2009 in Kraft getretenen 3. BtÄndG, die nach im Beitrag vertretener Ansicht wesentliche Neuerungen für alle ärztlichen Behandlungen nicht einwilligungsfähiger Menschen und nicht nur für Entscheidungen am Lebensende mit sich gebracht haben. Im Einzelnen wird die Diskussion ein Jahr nach Inkrafttreten des 3. BtÄndG über Voraussetzungen einer Patientenverfügung im Sinne des § 1901 a Abs. 1 BGB, eines Behandlungswunsches bzw. der Annahme eines mutmaßlichen Willens im Sinne des § 1901 a Abs. 2 BGB, die Wirkungen dieser als Patientenwillen für Entscheidungen von Betreuer, Bevollmächtigtem bzw. behandelnden Arzt sowie die gesetzlichen Vorgaben zur Feststellung des Patientenwillens in § 1901 b BGB und die Durchsetzung des Patientenwillens dargestellt und diskutiert. ...