Braun: Die Reform des Betreuungsrechts und die psychiatrische Praxis – Einzelartikel aus R&P 3/2022
Braun stellt in seinem Beitrag „Die Reform des Betreuungsrechts und die psychiatrische Praxis“ die wesentlichen Änderungen vor, die vor allem das Innenverhältnis zwischen den betreuenden Personen und den betreuten Personen betreffen. Auswirkungen wird das Gesetz aber auch auf das Verhältnis „nach außen“ zu Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Gesundheitseinrichtungen haben. Der Beitrag beleuchtet die Relevanz des Reformgesetzt für die psychiatrische Praxis. Unter anderem werden Wunschbefolgung durch den Betreuer, Begutachtung, Unterbringungspraxis und Ehegattenvertretung behandelt.