Recht & Psychiatrie 2/2026

23,00 
DOI:
10.1486/rp-02-2026
Seiten:
64
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Kastner gibt in seinem Beitrag Empfehlungen zu den Arbeitsbedingungen des medizinischen Personals in Haft. Solange der Staat in die persönliche Freiheit eines Menschen eingreife, sei er für dessen gesundheitliche Versorgung verantwortlich, so dass Ärzten und Pflegern hier eine Schlüsselposition zukomme. Dabei seien auf der einen Seite die Anforderungen in den letzten Jahren stetig gestiegen, während die Attraktivität der Arbeit für die Justizverwaltung auf der anderen Seite abgenommen habe. Personalengpässe und knappe Ressourcen verschärften den Arbeitsdruck in den Anstalten und erschwerten die Erfüllung des Versorgungsauftrags. Erkenntnisse zum Kontrollorgan der Volksanwaltschaft in Österreich lassen sich nach Auffassung des Autors auf die Situation in Deutschland und der Schweiz übertragen.
Im zweiten Beitrag beschreibt Benz die Chancen und Herausforderungen der Genesungsbegleitung in der Forensischen Psychiatrie. Diese sei in Deutschland eine Seltenheit, da bürokratische Hürden und Vorurteile vieler Fachkräfte anderer Berufsgruppen einer Implementierung häufig im Weg stehen würden. In der Klinik für Forensische Psychiatrie der Universitätsmedizin Rostock wurden im Vorfeld der Implementierung der Genesungsbegleitung zwei Fokusgruppen mit fachlich ausgebildetem Personal sowie leitfadengestützte Interviews mit externen Klinikleitungen und Genesungsbegleitern durchgeführt, um Vor- und Nachteile und Aspekte der Erwartungshaltungen abzufragen. Es zeigte sich, dass viele Fachkräfte anderer Berufsgruppen Zweifel an der Professionalität, Belastbarkeit und Vertrauenswürdigkeit haben. Es wurden aber auch die Chancen erkannt, Stigmatisierung forensischer Patienten durch Genesungsbegleiter zu reduzieren und so die Versorgung der Patienten zu verbessern.
Der letzte Beitrag von Paula Riedemann, Kirchmann-Kallas und Christian Riedemann wirft die Frage auf, wie sich voll schuldfähige von erheblich schuldverminderten Patienten im Maßregelvollzug gemäß § 64 StGB hinsichtlich individueller und stabiler psychologischer Merkmale unterscheiden. Dabei liegt der Fokus auf psychologischen Merkmalen, die in der forensischen Begutachtungspraxis im Rahmen der Beurteilung des Ausprägungsgrads psychischer Störungen und ihrer Auswirkungen auf die soziale Anpassungsfähigkeit eine Rolle spielen können. Die untersuchte Stichprobe umfasste N=220 Personen. Es zeigten sich signifikante Zusammenhänge für das bevorzugte Suchtmittel, die Anzahl an Bundeszentralregistereinträgen, den Wert für sozial kompetentes Handeln sowie für die Intelligenz. Die Befunde zeigen Unterschiede in stabilen psychologischen Merkmalen zwischen Personen, die nach gerichtlicher Einschätzung voll schuldfähig bzw. erheblich vermindert schuldfähig eingestuft wurden.

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