Schott, M.: Teamsupervision im Maßregelvollzug: Schutz von außen – Einzelartikel aus R&P 1/2007
Supervision im Maßregelvollzug muss sich mit drei Besonderheiten auseinandersetzen: den Delikten der Patienten, dem Druck der Institution und der Entwertung durch die Öffentlichkeit. Daher geht es in der Supervision vor allem um die Bearbeitung von Gefühlen aufseiten der Mitarbeiter. In der Supervisionsgruppe entwickeln sich häufig Strukturen, die nur mit einem systemischen Ansatz zu verstehen und zu bearbeiten sind. Supervision ist in der Forensik notwendig, nicht zuletzt um eine drohende Dekompensation der Mitarbeiter zu verhindern, die sich in ungewöhnlicher Nähe zum Patienten befinden. Dabei hilft sie entscheidend, die Arbeit zu bewältigen, und sie kann darüber hinaus eine persönliche Bereicherung darstellen. ...