Der erste Beitrag von
Lehmann beschäftigt sich mit der
Einschätzung des Rückfallrisikos bei Sexualstraftätern und der Diagnostik paraphiler Störungen in der forensischen Begutachtung. Es wird ein Überblick über Verfahren zur Prognose und Diagnostik anhand des Tatverhaltens gegeben und deren Anwendung anhand von Fallbeispielen erläutert. Dabei setzt sich der Autor mit Studien auseinander, die zeigen, dass die Rückfälligkeit von Sexualstraftätern anhand des Tatverhaltens vorhergesagt werden kann. Der Beitrag soll die Relevanz und praktische Anwendung dieser Verfahren in der forensischen Praxis fördern.
Kirchmann-Kallas, Kiel, Randzio und Riedemann setzen sich in dem nächsten Beitrag mit den Ergebnissen einer Clusteranalyse in der
forensischen Suchtbehandlung gemäß § 64 StGB auseinander. Aus Eigenschaften wie
psychopathy, Offenheit und der Persönlichkeitsstruktur von Untergebrachten gemäß § 64 StGB lassen sich Art und Umfang psychotherapeutischer Maßnahmen ableiten. Eine Stichprobe von Patienten aus dem Maßregelvollzug gemäß § 64 StGB ergab vier verschiedene Cluster. Die Autorinnen und Autoren erläutern anhand der Ergebnisse verschiedene mögliche Therapieprogramme für die jeweiligen Cluster in der Praxis und Zusammenfassung homogener Therapiegruppen.
Im dritten Beitrag stellen
Przyrembel und Liß die Ergebnisse einer Vergleichsstudie zum Thema
Einfluss architektonischer Gegebenheiten auf Aggressionsereignisse in psychiatrischen Einrichtungen. Ziel der Studie war es, die Anzahl von Übergriffen durch Patientinnen und Patienten auf vier psychiatrischen Stationen je zwölf Monate vor und nach der Eröffnung einer gesicherten Freifläche quantitativ zu vergleichen. Die Ergebnisse zeigen, dass die Zahl von Aggressionsereignissen ohne Zugang zu gesicherten Freiflächen 1,5-mal höher ist. Der Beitrag schlussfolgert, dass alle Bundesländer einen Zugang zu einer gesicherten Freifläche in Psychiatrien gesetzlich regeln sollten.
Akgül, Hatton, Rettenberger, von Franqué und Sauter beschäftigen sich im letzten Beitrag mit aktuellen Entwicklungen in der
forensischen Nachsorgepraxis justizfinanzierter ambulanter Einrichtungen. Unter die gesetzlich geregelte Nachsorge fallen ehemals untergebrachte forensisch-psychiatrische Patienteninnen und Patienten und Entlassene aus dem Justizvollzug, die wegen schwerwiegender gewalttätiger und sexuell motivierter Straftaten verurteilt wurden. Dazu setzen sich die Autorinnen und Autoren mit den Auswertungen einer Umfrage der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ). Mittels eines Onlinefragebogens wurden forensische Ambulanzen des Justizvollzugs zu ihrer aktuellen Behandlungs-, Diagnostik- und Prognosepraxis befragt. Der Beitrag beleuchtet die Ergebnisse auch im Licht aktueller Standards der forensischen Nachsorge.