Akgül, Hatton, Rettenberger, von Franqué, Sauter: Zum aktuellen Stand der forensischen Nachsorgepraxis justizfinanzierter ambulanter Einrichtungen – Einzelartikel aus R&P 4/2024

Forensische Nachsorgeambulanzen sind gemäß § 68a Strafgesetzbuch (StGB) gesetzlich in die Führungsaufsicht integriert und bieten ambulante Behandlung für Entlassene aus dem Straf- und Maßregelvollzug. Basierend auf einer Umfrage der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) wurden in der vorliegenden Untersuchung forensische Ambulanzen des Justizvollzugs (n = 15), die der Zuständigkeit der Justizministerien der Länder unterliegen, mittels eines Onlinefragebogens nach ihrer aktuellen Behandlungs-, Diagnostik- und Prognosepraxis befragt. Der Fragebogen wurde in Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Forensische Ambulanzen des Strafvollzugs (BAG-FORAS) erstellt und an ambulante Einrichtungen, bei denen eine Behandlung von straffällig gewordenen Personen angenommen wurde, versandt. Die im Fragebogen thematisierten Merkmale bezogen sich auf die Struktur der Ambulanzen, die therapeutische Vorgehensweise, die Anwendung diagnostischer und (kriminal-)prognostischer Verfahren, Eigenschaften der behandelten Personen sowie auf den aktuellen Unterstützungsbedarf. Die ausgewählten Ergebnisse werden auch im Kontext aktueller Standards der forensischen Nachsorge diskutiert.
Schlüsselwörter: Forensische Nachsorge, Rehabilitation, ambulante Behandlung, Justizvollzug, Führungsaufsicht