Akgül, Hatton, Rettenberger, von Franqué, Sauter: Zum aktuellen Stand der forensischen Nachsorgepraxis justizfinanzierter ambulanter Einrichtungen – Einzelartikel aus R&P 4/2024
Forensische Nachsorgeambulanzen sind gemäß § 68a Strafgesetzbuch
(StGB) gesetzlich in die Führungsaufsicht integriert und
bieten ambulante Behandlung für Entlassene aus dem Straf- und
Maßregelvollzug. Basierend auf einer Umfrage der Kriminologischen
Zentralstelle (KrimZ) wurden in der vorliegenden Untersuchung
forensische Ambulanzen des Justizvollzugs (n = 15), die
der Zuständigkeit der Justizministerien der Länder unterliegen,
mittels eines Onlinefragebogens nach ihrer aktuellen Behandlungs-,
Diagnostik- und Prognosepraxis befragt. Der Fragebogen
wurde in Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Forensische
Ambulanzen des Strafvollzugs (BAG-FORAS) erstellt und an
ambulante Einrichtungen, bei denen eine Behandlung von straffällig
gewordenen Personen angenommen wurde, versandt. Die
im Fragebogen thematisierten Merkmale bezogen sich auf die
Struktur der Ambulanzen, die therapeutische Vorgehensweise,
die Anwendung diagnostischer und (kriminal-)prognostischer
Verfahren, Eigenschaften der behandelten Personen sowie auf
den aktuellen Unterstützungsbedarf. Die ausgewählten Ergebnisse
werden auch im Kontext aktueller Standards der forensischen
Nachsorge diskutiert.