Recht & Psychiatrie 3/2018

19,90 

Heft 3 ist ein Schwerpunktheft zu Prognosegutachten. Es beginnt mit einem Aufsatz von dem Juristen Boetticher, der sich darin für die Fortschreibung der Mindestanforderungen für Prognosegutachten ausspricht. Im zweiten Beitrag formulieren die Psychiater Müller und Saimeh die Herausforderungen an und die Gründe für ein Update der Mindestanforderungen für Prognosegutachten. Insbesondere schlagen die Autoren Ergänzungen vor. Rettenberger/Brettel/Retz/Eher beschäftigen sich im dritten Beitrag mit der Frage, ob aus methodologischer Sicht der forensischen Wissenschaften eine Fortführung der Diskussion um Mindestanforderungen für Prognosegutachten angezeigt ist oder die aktuell vorliegenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung (immer noch) ausreichen. In einem weiteren Beitrag von Brettel/Rettenberger/Berz mit dem Titel „Prognosebegutachtung als Einzelfallbetrachtung“ geht es um den Bezug zum individuellen Beurteilungsfall bei der kriminalprognostischen Begutachtung. Dudeck und Franke beschäftigen sich in ihrem anschließenden Aufsatz mit dem Stellenwert und der Bewertung von Anpassungsleistung, therapeutischer Beziehung und Stationsklima in Prognosegutachten. Der Beitrag von Brettel/Höffler/Rettenberger/Berz behandelt den in den letzten Jahren gestiegenen Qualifizierungsbedarf in der Kriminalprognostik, der insbesondere auf die Ausweitung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Einholung von Prognosegutachten zurückgeht. Burghardt stellt in seinem Aufsatz Überlegungen zu den Mindestanforderungen für Prognosegutachten aus Sicht eines Leiters einer Justizvollzugsanstalt an. Es schließt sich ein Kommentar von Nedopil an, der darlegt, warum eine Überarbeitung der Mindestanforderungen für Prognosegutachten zwingend erforderlich ist. Argumente dafür werden aus juristischer sowie aus forensisch psychiatrischer bzw. interdisziplinärer Sicht vorgetragen. Der letzte Beitrag und Kommentar von Steller zum Urteil des AG Bautzen vom 26.10.2017 (42 Ds 610 Js 411/15jug) gibt einen Überblick über Nutzung und Ergebnis eines Polygraphentestverfahrens vor Gericht.

Beiträge zum Heft

Für Abonnent*innen:

 

mit Benutzerkonto hier klicken »

mit IP-Zugriff hier klicken »

Abonnement kündigen »

 

Redaktionsanschrift

Marina Broll
Staufenstr. 34
44139 Dortmund

Tel.: (0231) 15 05 460
E-Mail: brollmarina[at]gmail.com

Impact-Faktor 2024: 0,70

Redaktion

Redaktion: Michael Lindemann, Bielefeld (verantwortlich); Martin Zinkler, Bremen (verantwortlich); Alexander Baur, Göttingen; Manuela Dudeck, Ulm; Irina Franke, Chur/Schweiz ; Joscha Hausam, Berlin; Tanja Henking, Stuhr/Würzburg; Heinz Kammeier, Münster; Norbert Konrad, Berlin; Wolfgang Lesting, Oldenburg; Rolf Marschner, München; Martin Rettenberger, Wiesbaden; Dorothea Rzepka, Bielefeld/Darmstadt; Norbert Schalast, Nettetal; Anja Schiemann, Euskirchen; Herbert Steinböck, Haar; Daniel Turner, Mainz

 

Hinweise für Autor*innen

Hier finden Sie als Autor*innen wichtige Hinweise zur Einsendung von Manuskripten für die Recht & Psychiatrie.

Redaktion und Verlag arbeiten auf Basis des publication ethics and publication malpractice statement.

Editorial office and publishing house are in agreement with the publication ethics and publication malpractice statement.