Recht & Psychiatrie 2/2016

19,90 

Der Ablauf eines Strafverfahrens ist schon für manchen normalbegabten Beschuldigten nicht leicht zu verstehen. Wie aber sieht es dann erst bei Menschen mit geistiger Behinderung aus? Der Beitrag von Krüger, Schmitz und Niehaus spürt der Frage nach, inwieweit negative Einstellungen und behinderungsspezifische Mythen die Fallbeurteilung durch Verfahrensbeteiligte bei intellektuell beeinträchtigten Beschuldigten beeinflussen. In einer explorativen Studie zu Verfahren gegen Menschen mit geistiger Behinderung, die wegen Sexualdelikten angeklagt werden, gehen die Autoren dieser Frage auf den Grund. Erkenntnisse der Unterarbeitsgruppe »Gefährlichkeit« der vom Bundesminister für Justiz der Republik Österreich eingesetzten Arbeitsgruppe »Maßnahmenvollzug« sind in den Artikel von Eher, Lindemann, Birklbauer und Müller eingeflossen. Kritisiert wird hier vor allem, dass in vielen Fällen die Kausalität zwischen psychischer Erkrankung und Anlasstat ebenso schwer festzumachen ist wie deren Einfluss auf schwerwiegende Folgetaten.
Sind kriminalprognostische Verfahren auf Frauen anwendbar? Das ist die Frage, der die Autoren Krammer, Mokros und Klecha für den deutschsprachigen Raum nachgehen. Ergebnis ist eine grundsätzlich vorhandene Kriteriumsvalidität der untersuchten Verfahren in Bezug auf erneute Straftaten, wobei sich eine Verallgemeinerung der Studienergebnisse allerdings als kaum möglich erwies.
Eisenberg beschäftigt sich in einem Besprechungsaufsatz mit einem Verwerfungsbeschluss des BGH (Az. 4 StR 309/15) und der zugrunde liegen Entscheidung des LG Bielefeld, in denen es um den Vorwurf eines mängelbehafteten psychiatrischen Gutachtens geht.
Das Inhaltsverzeichnis, das Editorial, Buchbesprechungen und zahlreiche Dokumente aus der Rechtsprechung finden Sie kostenlos zum Download.

Preise

Um bei der Preisgestaltung fair zu bleiben und die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten und Bedarfe abzudecken, haben wir verschiedene Preise für Privatkunden, Institutionen, soziale Dienste und Firmen festgesetzt. Zudem gibt es ein Online-Abonnement mit Zugriff über eine registrierte IP-Adresse, einen Nummernkreis (vorwiegend bei Großinstitutionen) oder über einen Login mit Benutzernamen und Passwort.

Der Onlinezugang enthält den Zugriff auf alle Artikel des aktuellen Heftes und schließt auch die Nutzung des vollständigen Archivs der Zeitschrift mit ein.
Für Großkunden-Online Abonnements gelten diese Lizenzbestimmungen » (Link führt zum PDF Download der Lizenzbestimmungen).

Kündigungsfrist: jeweils zum 30.09. für das Folgejahr, Mindestlaufzeit 1 Jahr.

Preisliste

Abo abschließen

4 Ausgaben jährlich,
PRINT jeweils zur Quartalsmitte,
ONLINE ca. drei Wochen vor Erscheinen
ISSN Print 0724-2247

Über den folgenden Link gelangen Sie zum Testabonnement, zu einem dauerhaften Abonnement oder einer Einzelheftbestellung über das untenstehende Auswahlfeld.

Abo abschließen

Redaktion

Redaktion: Michael Lindemann, Bielefeld (verantwortlich); Martin Zinkler, Bremen (verantwortlich); Alexander Baur, Göttingen; Manuela Dudeck, Ulm; Irina Franke, Chur/Schweiz ; Tanja Henking, Stuhr/Würzburg; Heinz Kammeier, Münster; Norbert Konrad, Berlin; Wolfgang Lesting, Oldenburg; Rolf Marschner, München; Martin Rettenberger, Wiesbaden; Dorothea Rzepka, Bielefeld/Darmstadt; Norbert Schalast, Nettetal; Anja Schiemann, Euskirchen; Herbert Steinböck, Haar

Redaktionsanschrift

Marina Broll
Staufenstr. 34
44139 Dortmund

Tel.: (0231) 15 05 460
E-Mail: brollmarina(at)gmail.com

Impact-Faktor 2022: 1,03

 

Anzeigen

Hier finden Sie die aktuellen Mediadaten ».

Kontakt für Anzeigenschaltung:
MARKETING SERVICES GÄRTNER
Henry Gärtner
Tel/Fax: (0)2131 7423233
mail: info(at)ms-gaertner.de

Hinweise für Autor*innen

Hier finden Sie als Autorinnen und Autoren wichtige Hinweise zur Einsendung von Manuskripten für die Recht & Psychiatrie.

Redaktion und Verlag arbeiten auf Basis des publication ethics and publication malpractice statement

Editorial office and publishing house are in agreement with the publication ethics and publication malpractice statement

Nutzungsrichtlinien für Zeitschriftenartikel

  • Autorinnen und Autoren dürfen die eingereichte, aber noch nicht akzeptierte Fassung ihres Manuskriptes jederzeit auf ihrer persönlichen Webseite sowie in institutionellen Archiven, einschließlich jeglicher sozialer Netzwerke oder Plattformen (wie z. B. Research Gate, Academia), hinterlegen, ohne einen Antrag auf Abdruckgenehmigung zu stellen.
  • Autorinnen und Autoren dürfen die akzeptierte, aber noch nicht gesetzte Fassung ihres Manuskriptes nach einer Embargo-Frist von 12 Monaten nach Publikation auf ihrer persönlichen Webseite sowie in institutionellen Archiven, einschließlich jeglicher sozialer Netzwerke oder Plattformen (wie z. B. ResearchGate, Academia), hinterlegen, ohne einen Antrag auf Abdruckgenehmigung zu stellen.

In beiden Fällen muss das Manuskript den folgenden Zusatz enthalten: »Dieser Artikel ist nicht identisch mit dem Original, das in (Zeitschriftentitel) veröffentlicht wurde bzw. zur Veröffentlichung vorgesehen ist. Die veröffentlichte Version von (bitte vollständige Zitierung angeben: Autor, Titel, Zeitschrift, Jahrgang, Ausgabe) ist online unter (bitte URL angeben) zu finden.«

  • Der vom Verlag redigierte, gesetzte und publizierte Zeitschriftenartikel (Verlagsfassung) darf weder auf einem persönlichen oder institutionellen Dokumentenserver noch in jeglichen sozialer Netzwerken oder Plattformen (wie z. B. Research Gate, Academia) hinterlegt werden.
  • Die Verlagsfassung darf allerdings zu Unterrichtszwecken sowie zum fachlichen Austausch mit Kollegen in geringer Stückzahl vervielfältigt und verteilt werden sowie im Rahmen einer Abschluss- oder Doktorarbeit verwendet werden.

 

Linktipp

Das zentrale Informationsportal für den Maßregelvollzug vom Fachausschuss Forensik der DGSP finden Sie unter:
www.forensik.de