Eisenberg, U.: Verurteilung zu Freiheitsstrafe und Vorbehalt der Anordnung von Sicherungsverwahrung bei während der Hauptverhandlung »ausgebrochener« Schizophrenie – Einzelartikel aus R&P 2/2016

Anlässlich eines konkreten Strafverfahrens werden mehrere Un­zuträglichkeiten erörtert, und zwar bezogen auf die prognos­tische Gleichsetzung von Straftaten im Strafvollzug mit solchen in Freiheit, einen Mangel an Kontrolle der Aussagen des psychia­trischen Sachverständigen in der Hauptverhandlung, nachdem er zunächst das Vorstadium einer Schizophrenie übersehen hatte, die Verkennung des prognostischen Kriteriums (Nicht­)Auswech­selbarkeit des Straftatopfers und die ex post­-Gleichstellung der Jugendstrafe mit Freiheitsstrafe trotz ex ante umfassend unter­schiedlicher Verhängungs-­ und Bemessungsvoraussetzungen.