Eisenberg, U.: Verurteilung zu Freiheitsstrafe und Vorbehalt der Anordnung von Sicherungsverwahrung bei während der Hauptverhandlung »ausgebrochener« Schizophrenie – Einzelartikel aus R&P 2/2016
Anlässlich eines konkreten Strafverfahrens werden mehrere Unzuträglichkeiten erörtert, und zwar bezogen auf die prognostische Gleichsetzung von Straftaten im Strafvollzug mit solchen in Freiheit, einen Mangel an Kontrolle der Aussagen des psychiatrischen Sachverständigen in der Hauptverhandlung, nachdem er zunächst das Vorstadium einer Schizophrenie übersehen hatte, die Verkennung des prognostischen Kriteriums (Nicht)Auswechselbarkeit des Straftatopfers und die ex post-Gleichstellung der Jugendstrafe mit Freiheitsstrafe trotz ex ante umfassend unterschiedlicher Verhängungs- und Bemessungsvoraussetzungen.