Recht & Psychiatrie 2/2015

19,90 

Gleichbehandlung vor dem Gesetz und die Beachtung der Grundrechte sind für psychisch Kranke in Deutschland nach wie vor nicht selbstverständlich. Oelbermann und Pollähne plädieren für die lange überfällige Aufhebung der Wahlrechtseinschränkungen für Menschen, die im Maßregelvollzug untergebracht sind. Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen liefert dafür wertvolle Argumente. Die Umstände der Unterbringung von G. Mollath im bayerischen Maßregelvollzug waren Anstoß für eine Bund-Länder Arbeitsgruppe mit dem Auftrag, Vorschläge für eine Reform der Unterbringung nach § 63 StGB zu erarbeiten. Den vorliegenden Gesetzentwurf kommentieren Schalast und Lindemann. Sie erinnern an die geringe Wirksamkeit früherer Reformen, mahnen Korrekturen an und sehen Reformbedarf auch bei der Unterbringung nach § 64 StGB. Vor 6 Jahren trat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland in Kraft. Trotzdem hat sich an der Praxis im Betreuungsrecht wenig verändert. Der Vorrang unterstützter Entscheidungsfindung gegenüber stellvertretender Entscheidung muss erst noch Eingang in die Entscheidungen im Betreuungsrecht und in die Praxis der medizinischen Gutachter finden. Zinkler hat die vorliegenden Standards für Gutachten im Betreuungsverfahren anhand der Konvention überarbeitet. Kammeier befasst sich ausführlich mit der Praxis der Fesselung im nordrhein-westfälischen Maßregelvollzug und kommt nach Sichtung der Rechtsprechung zum Ergebnis, dass eine Fesselung nur aus zwingenden Behandlungsgründen zulässig ist. Wie immer werden zahlreiche weitere Dokumente aus der einschlägigen Rechtsprechung veröffentlicht.

Preise

Um bei der Preisgestaltung fair zu bleiben und die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten und Bedarfe abzudecken, haben wir verschiedene Preise für Privatkunden, Institutionen, soziale Dienste und Firmen festgesetzt. Zudem gibt es ein Online-Abonnement mit Zugriff über eine registrierte IP-Adresse, einen Nummernkreis (vorwiegend bei Großinstitutionen) oder über einen Login mit Benutzernamen und Passwort.

Der Onlinezugang enthält den Zugriff auf alle Artikel des aktuellen Heftes und schließt auch die Nutzung des vollständigen Archivs der Zeitschrift mit ein.
Für Großkunden-Online Abonnements gelten diese Lizenzbestimmungen » (Link führt zum PDF Download der Lizenzbestimmungen).

Kündigungsfrist: jeweils zum 30.09. für das Folgejahr, Mindestlaufzeit 1 Jahr.

Preisliste

Abo abschließen

4 Ausgaben jährlich,
PRINT jeweils zur Quartalsmitte,
ONLINE ca. drei Wochen vor Erscheinen
ISSN Print 0724-2247

Über den folgenden Link gelangen Sie zum Testabonnement, zu einem dauerhaften Abonnement oder einer Einzelheftbestellung über das untenstehende Auswahlfeld.

Abo abschließen

Redaktion

Redaktion: Michael Lindemann, Bielefeld (verantwortlich); Martin Zinkler, Bremen (verantwortlich); Alexander Baur, Göttingen; Manuela Dudeck, Ulm; Irina Franke, Chur/Schweiz ; Tanja Henking, Stuhr/Würzburg; Heinz Kammeier, Münster; Norbert Konrad, Berlin; Wolfgang Lesting, Oldenburg; Rolf Marschner, München; Martin Rettenberger, Wiesbaden; Dorothea Rzepka, Bielefeld/Darmstadt; Norbert Schalast, Nettetal; Anja Schiemann, Euskirchen; Herbert Steinböck, Haar

Redaktionsanschrift

Marina Broll
Staufenstr. 34
44139 Dortmund

Tel.: (0231) 15 05 460
E-Mail: brollmarina(at)gmail.com

Impact-Faktor 2024: 0,40

 

Anzeigen

Hier finden Sie die aktuellen Mediadaten ».

Kontakt für Anzeigenschaltung:
MARKETING SERVICES GÄRTNER
Henry Gärtner
Tel/Fax: (0)2131 7423233
mail: info(at)ms-gaertner.de

Hinweise für Autor*innen

Hier finden Sie als Autorinnen und Autoren wichtige Hinweise zur Einsendung von Manuskripten für die Recht & Psychiatrie.

Redaktion und Verlag arbeiten auf Basis des publication ethics and publication malpractice statement

Editorial office and publishing house are in agreement with the publication ethics and publication malpractice statement

Nutzungsrichtlinien für Zeitschriftenartikel

  • Autorinnen und Autoren dürfen die eingereichte, aber noch nicht akzeptierte Fassung ihres Manuskriptes jederzeit auf ihrer persönlichen Webseite sowie in institutionellen Archiven, einschließlich jeglicher sozialer Netzwerke oder Plattformen (wie z. B. Research Gate, Academia), hinterlegen, ohne einen Antrag auf Abdruckgenehmigung zu stellen.
  • Autorinnen und Autoren dürfen die akzeptierte, aber noch nicht gesetzte Fassung ihres Manuskriptes nach einer Embargo-Frist von 12 Monaten nach Publikation auf ihrer persönlichen Webseite sowie in institutionellen Archiven, einschließlich jeglicher sozialer Netzwerke oder Plattformen (wie z. B. ResearchGate, Academia), hinterlegen, ohne einen Antrag auf Abdruckgenehmigung zu stellen.

In beiden Fällen muss das Manuskript den folgenden Zusatz enthalten: »Dieser Artikel ist nicht identisch mit dem Original, das in (Zeitschriftentitel) veröffentlicht wurde bzw. zur Veröffentlichung vorgesehen ist. Die veröffentlichte Version von (bitte vollständige Zitierung angeben: Autor, Titel, Zeitschrift, Jahrgang, Ausgabe) ist online unter (bitte URL angeben) zu finden.«

  • Der vom Verlag redigierte, gesetzte und publizierte Zeitschriftenartikel (Verlagsfassung) darf weder auf einem persönlichen oder institutionellen Dokumentenserver noch in jeglichen sozialer Netzwerken oder Plattformen (wie z. B. Research Gate, Academia) hinterlegt werden.
  • Die Verlagsfassung darf allerdings zu Unterrichtszwecken sowie zum fachlichen Austausch mit Kollegen in geringer Stückzahl vervielfältigt und verteilt werden sowie im Rahmen einer Abschluss- oder Doktorarbeit verwendet werden.

 

Linktipp

Das zentrale Informationsportal für den Maßregelvollzug vom Fachausschuss Forensik der DGSP finden Sie unter:
www.forensik.de