R&P 2/2015 komplett

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Gleichbehandlung vor dem Gesetz und die Beachtung der Grundrechte sind für psychisch Kranke in Deutschland nach wie vor nicht selbstverständlich. Oelbermann und Pollähne plädieren für die lange überfällige Aufhebung der Wahlrechtseinschränkungen für Menschen, die im Maßregelvollzug untergebracht sind. Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen liefert dafür wertvolle Argumente. Die Umstände der Unterbringung von G. Mollath im bayerischen Maßregelvollzug waren Anstoß für eine Bund-Länder Arbeitsgruppe mit dem Auftrag, Vorschläge für eine Reform der Unterbringung nach § 63 StGB zu erarbeiten. Den vorliegenden Gesetzentwurf kommentieren Schalast und Lindemann. Sie erinnern an die geringe Wirksamkeit früherer Reformen, mahnen Korrekturen an und sehen Reformbedarf auch bei der Unterbringung nach § 64 StGB. Vor 6 Jahren trat das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland in Kraft. Trotzdem hat sich an der Praxis im Betreuungsrecht wenig verändert. Der Vorrang unterstützter Entscheidungsfindung gegenüber stellvertretender Entscheidung muss erst noch Eingang in die Entscheidungen im Betreuungsrecht und in die Praxis der medizinischen Gutachter finden. Zinkler hat die vorliegenden Standards für Gutachten im Betreuungsverfahren anhand der Konvention überarbeitet. Kammeier befasst sich ausführlich mit der Praxis der Fesselung im nordrhein-westfälischen Maßregelvollzug und kommt nach Sichtung der Rechtsprechung zum Ergebnis, dass eine Fesselung nur aus zwingenden Behandlungsgründen zulässig ist.