Oelbermann, J.; Pollähne, H.: Wahlrechtsbehinderungen im Maßregelvollzug – Einzelartikel aus R&P 2/2015

Wer gemäß §§ 63, 20 StGB im Maßregelvollzug untergebracht ist, darf aufgrund § 13 Nr. 3 des Bundeswahlgesetzes nicht an den Wahlen zum Bundestag teilnehmen; für die Wahlen zum Europaparlament gilt Entsprechendes, für die Landtags- und Kommunalwahlen gelten unterschiedliche Regelungen. ...