Querengässer, Bezzel: Wenn selbst ein Strohfeuer nur kurz aufglimmt – Einzelartikel aus R&P 1/2024

Die Folgen der Novelle des Maßregelrechts aus 2016 im bayerischen Maßregelvollzug
2016 erfolgte eine Novelle des Maßregelrechts mit dem Ziel, Verweildauern und Bestand der gem. § 63 StGB Untergebrachten zu senken. Dies sollte primär durch die Stärkung und Kodifizierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erreicht werden. Der vorliegende Artikel untersucht, welche Folgen die Novelle auf den bayerischen Maßregelvollzug hinsichtlich der Verteilung der Entlassarten, der Entwicklung der Gesamtbehandlungsdauern, der Populationsparameter und der Legalbewährung der von einer Erledigung wegen Unverhältnismäßigkeit betroffenen Entlassenen hatte. Dies geschieht auf Grundlage der im Rahmen der bayerischen Qualitätssicherung erhobenen Katamnese-Daten (n = 795). Zwar stieg der Anteil an Erledigungen wegen Unverhältnismäßigkeit vorübergehend an, diese Entwicklung setzte jedoch bereits vor der Novelle ein, blieb auf niedrigem Niveau und kehrte sich zuletzt um. Entlassene nach einer entsprechenden Erledigung weisen Besonderheiten in Delikt- und Diagnosenverteilung und mit 84 % eine etwas ungünstigere Ein-Jahres-Legalbewährungsquote auf. Unterschiede in weiteren Indikatoren gelingender Resozialisierung fanden sich indes keine. Auch lässt sich der erhoffte Effekt einer Senkung der Behandlungsdauern nicht bestätigen. Deskriptiv liegen die Unterbringungsdauern nach der Novelle sogar über den Werten der Jahre davor. Diesbezüglich scheint die Novelle ihr Ziel in Bayern deutlich verfehlt zu haben.
Schlüsselwörter: § 63 StGB, forensische Psychiatrie, Straftäterbehandlung, Legalbewährung, Psychotherapie