Obert, Dudeck, Masanz-Wolkewitz, Bielesch: Reintegration aus der Forensik entlassener psychisch kranker Personen in die Gemeindepsychiatrie – Einzelartikel aus R&P 2/2023

Erhebungen im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) Stuttgart 2010 bis 2019
Die Entlassung von forensisch-psychiatrisch untergebrachten Personen aus gesicherten Kliniken in die betreuten Wohnformen der Gemeindepsychiatrie ist in den vergangenen zwanzig Jahren zunehmend Normalität geworden, wenngleich gerade Sexual- und Gewaltstraftäter, die im Maßregelvollzug untergebracht waren, von den Trägern oftmals mit Sorge betrachtet werden. Das umfassende Angebot der forensischen Nachsorgeeinrichtungen kann die damit einhergehenden Befürchtungen zumeist zerstreuen. Bislang ist wenig bekannt, ob und wie den ehemals in der Forensik untergebrachten Personen der Weg in die »Normalität«, d. h. die soziale Wiedereingliederung gelingt und welcher äußeren Strukturen es bedarf, damit dieser Weg nicht scheitert. In diesem Beitrag werden erstmals in einer deutschen Stichprobe die Katamnesedaten (2010 bis 2019) von aus der forensischen Psychiatrie entlassenen Personen (n = 41) beschrieben. Die nachfolgende zweite Erhebung berichtet über 28 weitere Personen, die nach 2014 entlassen wurden, deren Katamnese derzeit noch anhält, wobei sich die Stichprobe nicht signifikant von der ersten Stichprobe unterscheidet.
Schlüsselwörter: Gemeindepsychiatrie, Maßregelvollzug, Entlassung, forensische Nachsorgeambulanz, Rehabilitation, Betreutes Wohnen für psychisch kranke Menschen, Gemeindepsychiatrischer Verbund