Nicht in unserem Namen! Zur Kritik am Konzept einer freiwilligen Psychiatrie aus Betroffenenperspektive – Einzelartikel aus R&P 1/2021
Aus der Perspektive von Psychiatrieerfahrenen wird der Kritik (Brieger & Menzel, 2020; Gahr & Spitzer, 2020) an dem Konzept einer ausschließlich freiwilligen Psychiatrie (Zinkler & von Peter, 2019) begegnet. Die Analyse und Bewertung der aktuellen Menschenrechtslage in der Psychiatrie fällt dabei sehr unterschiedlich aus und dem Problem anhaltender Psychiatriegewalt wird aus Betroffenenperspektive oberste Bedeutung zugemessen. Vor diesem Hintergrund wird ein Konzept, welches nicht bloß auf eine Vermeidung oder Verringerung von unzulässigen Menschenrechtsverletzungen abzielt, sondern auf deren vollständige Beseitigung, uneingeschränkt begrüßt. Befürchtungen, wonach mit einer Verwirklichung der Menschenrechte in der Psychiatrie gleichzeitig eine menschenrechtliche Verschlechterung für die Betroffenen verbunden wäre, erscheinen dagegen abwegig und konträr.