Marschner, R.: Ausnahmsweise Zwangsbehandlung? – Einzelartikel aus R&P 4/2007

Gewalt in der Psychiatrie wird in den letzten Jahren nicht nur zunehmend in der psychiatrischen Diskussion thematisiert, sondern hat auch immer wieder die Rechtsprechung beschäftigt. Insbesondere der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei Entscheidungen zur ambulanten und stationären Zwangsbehandlung im Betreuungsrecht Stellung genommen. Dabei ist das Ergebnis, dass im Rahmen einer Unterbringung durch den Betreuer ausnahmsweise eine Behandlung auch gegen den Widerstand des Betroffenen durchgesetzt werden kann, aus verfassungsrechtlichen und betreuungsrechtlichen Gründen unbefriedigend. Es besteht die Gefahr, dass sich die psychiatrische Praxis weiterhin außerhalb der von der Verfassung und zumindest teilweise der Rechtsprechung vorgegebenen Grenzen entwickelt. ...