Hein, Querengässer, Schiffer: Verhältnismäßigkeitserledigungen gem. § 67d Abs. 6 StGB als Risikofaktor für eine erfolgreiche Wiedereingliederung? – Einzelartikel aus R&P 3/2022

Hein/Querengässer/Schiffer stellen im letzten Aufsatz die Frage nach der Verhältnismäßigkeitserledigung gem. § 67d Abs. 6 StGB als Risikofaktor für eine erfolgreiche Wiedereingliederung. In der Studie wurden durch Interviews mit Führungsaufsichtsstellen Informationen zum sozialen Umfeld, zum somatischen und psychischen Gesundheitszustand sowie zur Legalbewährung der zwischen August 2016 und Juli 2018 aus dem nordrhein-westfälischen Maßregelvollzug entlassenen Patienten gewonnen. Differenziert wurde dabei nach der Entlassungsart Verhältnismäßigkeitserledigung versus Bewährungsentlassung. Ziel der Studie war eine Evaluation der Resozialisierungsverläufe von aus Gründen der Unverhältnismäßigkeit aus der psychiatrischen Maßregel gem. § 63 StGB entlassenen Patienten nach der Gesetzesnovelle 2016. Die Gruppe der Verhältnismäßigkeitserledigungen gelangte häufiger in prekäre Lebenssituationen, wies häufiger somatische Erkrankungen und Substanzrückfälle auf und zeigte eine in Quantität und Qualität kritischere Legalbewährung. Außerdem waren die Empfangsräume häufiger unzureichend organisiert. Die Autoren gelangen zu der Schlussfolgerung, dass die Ergebnisse die im Vorfeld von vielen Fachleuten geäußerten Befürchtungen bestätigen. Sie unterstrichen zudem die Bedeutung des sozialen Empfangsraums und der juristischen Kontroll- und Interventionsmöglichkeit im Rahmen einer erfolgreichen Wiedereingliederung.
Schlüsselwörter: Forensische Psychiatrie, Maßregelvollzug, Resozialisierung, Führungsaufsicht, § 63 StGB