Goeckenjan, I.; Oeberst, A.: Aus Schaden wird man klug? – Einzelartikel aus R&P 1/2016

In der Rückschau wird die Vorhersehbarkeit eines bereits eingetretenen Ereignisses oft überschätzt. Diese Tendenz ist eine Ausprägung des Rückschaufehlers (hindsight bias). Zahlreiche psychologische Studien zu unterschiedlichen Lebensbereichen belegen, dass mit Kenntnis eines Ereignisausgangs dessen Vorhersehbarkeit höher eingeschätzt wird als ohne. Im strafjuristischen Kontext spielt die Vorhersehbarkeit eine wichtige Rolle, vor allem bei der Beurteilung der Fahrlässigkeit. Nach überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur setzt die Fahrlässigkeit neben der Sorgfaltswidrigkeit des Verhaltens auch die Vorhersehbarkeit des tatbestandlichen Erfolgs voraus. Über die strafrechtliche Fahrlässigkeitshaftung für eine Rechtsgutsverletzung wird jedoch immer erst im Nachhinein entschieden. Aufgabe des Strafjustizsystems ist dann die rückblickende Beurteilung der Vorhersehbarkeit des Schadensereignisses. Wenn die Vorhersehbarkeit in der Rückschau systematisch überschätzt wird, besteht die Gefahr, dass dies auch den Fahrlässigkeitsmaßstab verzerrt. Die empirische Befundlage ist noch unzureichend, aber Erkenntnisse einer neuen Studie deuten auf eine Bestätigung dieser These hin.
DOI: 10.1486/rp-01-2016_02