Willhardt, H.; Rohner, A.: Entlassungen aus dem Maßregelvollzug (§ 63 StGB) wegen fehlender Verhältnismäßigkeit – Einzelartikel aus R&P 4/2018

Die Frage der Entlassungen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit hat an Aktualität gewonnen seit das Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB und zur Änderung anderer Vorschriften am 01.08.2016 in Kraft getreten ist. Die Novellierung des § 63 StGB bzw. hier insbesondere die Regelung in § 67 d Abs. 6 StGB soll in der Frage der Verhältnismäßigkeit eine richtungsweisende Funktion haben. Solche Entlassungen sind aber kein neues Phänomen. Schon vor der Änderung des § 67 d Abs. 6 StGB im Jahr 2016 wurden Patienten aus Gründen der nicht mehr gegebenen Verhältnismäßigkeit entlassen. Aufgrund der Erfahrungen mit diesen Entlassungen und angesichts der zunehmenden Zahl an Patienten, bei denen eine solche in Aussicht gestellt wurde, entschied man sich in der Vitos Klinik für forensische Psychiatrie Haina schon früh, hierfür eine spezialisierte Station zu schaffen. Ein entsprechendes Konzept wurde erarbeitet und Kooperationen mit an der Nachsorge und Aufsicht beteiligten Institutionen intensiviert bzw. neu strukturiert. Erste Zahlen zeigen, dass durch diese Maßnahmen in fast allen Fällen eine tragfähige Entlassungsperspektive geschaffen werden konnte.