Recht & Psychiatrie 4/2018
In Heft 4 beschäftigt sich der erste Beitrag von Goerdeler mit der aktuellen Entscheidung des BVerfG zur Fixierung. Im Juli 2018 hat das BVerfG seine bisherige Linie zur »Freiheitsentziehung in der Freiheitsentziehung« im Rahmen der Unterbringung in der Psychiatrie neu definiert. Der Beitrag analysiert das Urteil im Hinblick auf seine Übertragbarkeit auf andere Formen der Freiheitsentziehung und beschäftigt sich mit seinen praktischen Auswirkungen und stellt Überlegungen zum Richtervorbehalt an.
Im zweiten Aufsatz erläutert Neßeler die Berechnung der »bedingten Höchstfristen« des § 67d Abs. 6 S. 2 und 3 StGB. Die eingefügten Höchstfristen von sechs bzw. zehn Jahren stellen erhöhte Anforderungen an die Fortdauer der Unterbringung, lassen aber die konkrete Berechnung der Fristen offen. Im nächsten Beitrag widmen sich Willhardt und Rohner den Entlassungen aus dem Maßregelvollzug (§ 63 StGB) wegen fehlender Verhältnismäßigkeit. Seit der Novellierung des Unterbringungsrechts hat diese Frage an Aktualität gewonnen. Der letzte Aufsatz von Ritter/Bezzel/Querengässer/Bulla/Kluttig/Klinger und Ross enthält einen Ländervergleich von Patienten des § 64 StGB im Maßregelvollzug in Baden-Württemberg und Bayern. Anhand von umfassenden Datensätzen wurden insgesamt 17 Variablen analysiert, darunter soziodemografische Angaben, Aspekte der Unterbringung im aktuellen Verfahren, die psychiatrische und kriminelle Vorgeschichte sowie die Entlassung aus dem Maßregelvollzug.
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