Schalast, N.: Anmerkungen zum Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Neuregelung der Führungsaufsicht – Einzelartikel aus R&P 2/2006

Das Bundesministerium der Justiz hat mit Datum vom 4. Juli 2005 einen »Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht« vorgelegt. Dieser soll insgesamt die Möglichkeit eröffnen, Probanden strenger in Weisungen einzubinden und deren Befolgung konsequenter zu überwachen und durchzusetzen. Einige der Regelungsvorschläge erscheinen sachgerecht. So soll das Verbot, mit dem Opfer einer früheren Tat zu verkehren, in den Katalog der strafbewehrten Weisungen aufgenommen werden. Für ehemalige Patienten des Maßregelvollzugs soll die Möglichkeit einer stationären Krisenintervention geschaffen werden. Die für die Führungsaufsicht zuständigen Behörden sollen die Möglichkeit erhalten, Vorführungsbefehle zu erlassen. Andere Regelungsschritte stoßen auf große Bedenken, so der unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehene pauschale Wegfall der zeitlichen Begrenzung einer Führungsaufsicht bei allen Sexualstraftätern. Die in der Praxis selten genutzte Bestimmung des § 145 a StGB (Bestrafung wegen Weisungsverstößen) soll ohne überzeugende Begründung erheblich verschärft werden. Die Einbeziehung entlassener Strafgefangener in die Nachsorgetätigkeit noch zu schaffender forensischer Klinikambulanzen erscheint in den Auswirkungen nicht ausreichend durchdacht. ...