Lepping, P.: Zwangsmaßnahmen in Großbritannien – Einzelartikel aus R&P 3/2016

Die Psychiatriegesetze in Großbritannien variieren etwas in den vier Ländern England, Wales, Schottland und Nordirland. Das Psychiatriegesetz für England und Wales regelt Einweisungen zur Untersuchung und zur Behandlung gegen den Willen eines Patienten. Ein eigenes Gesetz zur Einwilligungsfähigkeit (mental capacity act) bestimmt Behandlungen zum Wohl von einwilli­gungsunfähigen Patienten. Zwangsmaßnahmen sind streng re­glementiert und ähnlich häufig wie in anderen Ländern Europas. Anders als in vielen Ländern gibt es praktisch kein Festbinden am Bett (Fixieren, mechanical restraint). Einsperren in einen Raum (Isolieren, seclusion) findet seltener als in anderen Ländern statt, die häufigste Zwangsmaßnahme in Großbritannien ist Festhalten mit oder ohne Zwangsmedikation. Ambulante Behandlungs­ anordnungen (community treatment orders) werden beschrie­ben, ebenso die Aufgaben der Polizei bei der Festnahme von Menschen mit psychischen Störungen im öffentlichen Raum. Patientenrechte und die Pflichten von Ärzten zur Ausübung ihres Berufs in England und Wales werden erklärt; der Beitrag schließt mit einer kritischen Bewertung der gesetzlichen Regelungen.