Kastner: Zur Rolle der Volksanwaltschaft im österreichischen Maßnahmenvollzug – Einzelartikel aus R&P 2/2025
Seit 1977 überprüft die Volksanwaltschaft die gesamte Verwaltung
des Bundes. Sie wird aufgrund von Beschwerden oder von
sich aus tätig. Die Volksanwaltschaft hält in allen Bundesländern
Sprechtage. Sie werden am Sitz von Ämtern und Behörden, aber
auch in Justizanstalten, forensisch-therapeutischen Zentren und
forensischen Abteilungen von Psychiatrien angesetzt. Im Jahr
2012 wurde die Volksanwaltschaft mit den Aufgaben eines nationalen
Präventionsmechanismus betraut. In dieser Funktion
untersucht sie mithilfe von Experten aus unterschiedlichen Berufsgruppen
Orte einer Freiheitsentziehung im Hinblick auf die
Einhaltung der Menschenrechte. Der vorliegende Beitrag gibt
Einblick in die Arbeitsweise der Kontrolleinrichtung, die über
eine Fülle an Kompetenzen verfügt.