Kastner: Zur Rolle der Volksanwaltschaft im österreichischen Maßnahmenvollzug – Einzelartikel aus R&P 2/2025

Seit 1977 überprüft die Volksanwaltschaft die gesamte Verwaltung des Bundes. Sie wird aufgrund von Beschwerden oder von sich aus tätig. Die Volksanwaltschaft hält in allen Bundesländern Sprechtage. Sie werden am Sitz von Ämtern und Behörden, aber auch in Justizanstalten, forensisch-therapeutischen Zentren und forensischen Abteilungen von Psychiatrien angesetzt. Im Jahr 2012 wurde die Volksanwaltschaft mit den Aufgaben eines nationalen Präventionsmechanismus betraut. In dieser Funktion untersucht sie mithilfe von Experten aus unterschiedlichen Berufsgruppen Orte einer Freiheitsentziehung im Hinblick auf die Einhaltung der Menschenrechte. Der vorliegende Beitrag gibt Einblick in die Arbeitsweise der Kontrolleinrichtung, die über eine Fülle an Kompetenzen verfügt.
Schlüsselwörter: Volksanwaltschaft, Psychiatrie, Maßnahmenvollzug, subsidiärer Rechtsschutz, präventive Menschenrechtskontrolle