Kammeier, H; Zinkler, M.; Vom Akteneinsichtsrecht zu Open Notes und interaktiver Kommunikation in Psychiatrie und Maßregelvollzug – Einzelartikel aus R&P 4/2020
Die Gestaltung und die Nutzung von Patientenakten liegen bisher sehr einseitig in der Hand von Therapeuten. Patienten verfügen lediglich – auf Antrag – über ein Einsichtsrecht. Diese rechtliche und faktische Ungleichheit ist Ausdruck einer strukturellen Asymmetrie. Sie begünstigt fehlerhafte sowie die Patienten abwertende Dokumentationen. Dies ist umso bedenklicher als eine solche Aktenführung über Krankheitsdaten auch unmittelbare Auswirkungen auf die Freiheitsrechte von in hoheitlichen Vollzügen untergebrachten Personen haben. Dies betrifft sowohl die Intensität als auch die Dauer des Freiheitseingriffs.
Um in diesen Bereichen zu einer größeren Ausgewogenheit der Einflussmöglichkeiten auf richterliche Entscheidungen zu gelangen, fordern die Autoren, entsprechend bereits praktizierten beidseitig von Therapeuten und Patienten zugänglichen Dokumentationssystemen (Open Notes) und der für gesetzliche Versicherte geplanten Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA), eine solche interaktive Kommunikationsmöglichkeit auch für hoheitlich untergebrachte Personen gesetzlich einzuführen.
Schlüsselwörter: Open Notes, Einsichtsrecht, interaktive Kommunikation, elektronische Patientenakten, PsychKG-Unterbringung, Maßregelvollzug
DOI: 10.1486/RP-2020-04_210